Klage gegen US-EU Privacy Shield gescheitert

DerEuGH hat am 22.11.2017 per Beschluss die Nichtigkeitsklage gegen die US-EU Privacy Shield Vereinbarung zwischen der EU und den USA abgewiesen. Der irischen Klägerin Digital Rights Ireland , eine Organisation zur Förderung der Bürgerrechte, wurde die Klagebefugnis abgesprochen, da sie von dem Beschluss der Kommission als juristische Person gar nicht betroffen sei. Inhaltlich hat sich der EuGH allerdings nicht geäußert, so dass die Frage der rechtlichen Vereinbarkeit mit aktuellem Datenschutzrecht erst einmal offen bleibt. Mit Blick auf die Datenschutzgrundverordnung bleibt das Thema Zulässigkeit des Privacy Shields, aber auch der anderen Rechtsinstrumente zur Absicherung internationaler Datentransfers dennoch hochspannend. Denn auch die Wirksamkeit der Standardvertragsklauseln sind Gegenstand eines Verfahrens vor dem höchsten europäischen Gericht.