Bundesrat verabschiedet modernisiertes Vergaberecht

Der Bundesrat hat am 18.12.15 einem von dem Bundestag vorgelegten Gesetz zur Reform des Vergaberechts zugestimmt. Dadurch können die Neuregelungen wie geplant im Frühjahr 2016 in Kraft treten. Die öffentliche Auftragsvergabe wird dadurch moderner, einfacher und anwenderfreundlicher.

So kommentiert der Bundeswirtschaftsminister: "Das Vergaberecht gewährleistet fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge. Die Gesetzesreform macht die Vergaberegeln für Unternehmen und für die öffentliche Hand übersichtlicher und transparenter, die künftigen Vergabeverfahren werden damit schneller und effizienter abgewickelt. Gleichzeitig stärken wir die Möglichkeiten zur Berücksichtigung sozialer, umweltbezogener und innovativer Aspekte.“

Die Vergaberechtsreform setzt drei neue EU-Richtlinien über die Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen um. Sie vereinfacht zudem die bisher komplexen Strukturen des deutschen Vergaberechts. Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen führt die wesentlichen Regelungen zusammen und vereinheitlicht sie. Details der Vergabeverfahren regeln Rechtsverordnungen.

Der öffentliche Auftraggeber erhält durch die Reform mehr Flexibilität im Vergabeverfahren, beispielsweise für Verhandlungen mit Bietern. Aufträge für soziale Dienstleistungen, wie die Integration arbeitsuchender Menschen, sollen einem erleichterten Verfahren folgen. Zudem wird die Durchführung elektronischer Vergaben für öffentliche Aufträge gestärkt. Das beschleunigt die Verfahren.
(Quelle: Bundesrat)