Datenschutzrechtliche Einwilligung im Arbeitsverhältnis

Mit Urteil vom 11.12.2014 hat das BAG (Az.: 8 AZR 1010/13) klargestellt, dass Mitarbeiter in die Verwendung ihrer personenbezogenen Daten wirksam einwilligen können. Viele datenschutzrechtliche Aufsichtsbehörden hatten dies mit Hinweis auf das Über-/Unterordnungsverhältnis im Arbeitsvertrag abgelehnt. Damit ist ein wichtiges Stück Rechtssicherheit geschaffen worden.