Arbeitsrecht

Zuhorn & Partner vertritt im Arbeitsrecht sowohl Arbeitgeber, als auch Arbeitnehmer und Geschäftsführer. Auf Arbeitgeberseite liegen unsere Schwerpunkte in der Beratung bei Vertragsgestaltungen, der Erarbeitung variabler Vergütungssysteme und der Begleitung bei Umstrukturierungsmaßnahmen einschließlich der Verhandlungsführung bei Sozialplänen und Interessenausgleichen. Weiterer Kernpunkt unserer Tätigkeit ist die Vertretung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern im Rahmen von Kündigungsschutzstreitigkeiten sowohl außergerichtlich, als auch in arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren.