Erbrecht

Um familiäre und gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten nach dem Todesfall zu vermeiden und um steuerlichen Nachteilen vorzubeugen, bedarf es klarer Nachlassregelungen. Die in unserer Kanzlei tätigen Notare bieten Ihnen aufgrund ihres großen Erfahrungsschatzes eine an den jeweiligen familiären bzw. unternehmerischen Bedürfnissen ausgerichtete Beratung bei der Abfassung von Testamenten und Erbverträgen. Auch bei der Gestaltung von Verträgen im Zusammenhang mit Vermögensübertragungen im Rahmen vorweggenommener Erbfolge und insbesondere auch bei vorbeugenden unternehmerischen Entscheidungen bezogen auf den Todesfall sind wir Ihre kompetenten Ansprechpartner. Wer sich mit dem Gedanken trägt, ein bestehendes Unternehmen an die nächste Generation weiterzugeben, sollte dies rechtzeitig unter Hinzuziehung auch gesellschaftsrechtlich kompetenter Juristen planen. Unsere Notare bieten Ihnen die dafür notwendige Spezialisierung.