Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht

Wir vertreten und beraten private Vermieter und Mieter sowie Immobilienunternehmen sowohl im Wohnungs- als auch im Gewerbemietrecht.

Hierzu gehört insbesondere die Erstellung von Mietverträgen und die Begleitung während des laufenden Mietverhältnisses sowie die Durchsetzung von Ansprüchen bei Beendigung solcher Verträge.

Wir kümmern uns auch um alle wohnungseigentumsrechtlichen Belange sowohl für Verwalter, Eigentümergemeinschaften als auch einzelne Eigentümer. Hierzu gehört beispielsweise die Prüfung von Jahresabrechnungen und Wirtschaftsplänen sowie die Durchführung von Beschlussanfechtungsklagen.