Änderung der Kappungsgrenze für Mieterhöhungen in Essen

Ab dem 01.06.2019 ist die Kappungsgrenzenverordnung dahingehend geändert worden, dass auch in Essen die Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete 15 % beträgt (bisher 20 %), da auch in Essen die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen gefährdet ist.

Die Verordnung tritt am 30.06.2020 wieder außer Kraft.