Ausführungsgesetz zur DSGV

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wirkt ab dem 25.05.2018. Auch wenn die Verordnung unmittelbare Wirkung in allen EU Mitgliedstaaten entfalten und die nationalen Datenschutzgesetze ablösen wird, sieht die DSGVO einige Öffnungsklauseln vor. Die von den Öffnungsklauseln betroffenen Regelungsbereiche können von den nationalen Gesetzgebern innerhalb bestimmter Spielräume konkretisiert werden. ZU diesen Bereichen gehört beispielsweise die Bestellungspflicht eines Datenschutzbeauftragten, die Konkretisierung der Betroffenenrechte oder das Beschäftigtendatenschutzrecht. Nun ist vom Bundesministerium des Inneren (BMI) ein erster Entwurf zum sog. Ausführungsgesetz zum Bundesdatenschutzgesetz (ABDSG) vorgelegt worden, der als Diskussionsgrundlage für die Neuregelungen gelten wird.