Schadensersatzanspruch des Vermieters ohne Fristsetzung im Gewerberaummietrecht

Am 28. Februar 2018 hat der Bundesgerichtshof für Wohnraummietverhältnisse entschieden, dass der Vermieter bei Substanzverletzungen den Mieter keinerlei Fristen zur Abhilfe sitzen muss, sondern vielmehr sofort Schadensersatz geltend machen kann. Wir verweisen auf unsere Nachricht vom 2. März 2018. Dort haben wir das o.g. Urteil kommentiert und Handlungsempfehlungen gegeben.

Nunmehr hat sich auch der für das Gewerberaummietrecht zuständige XII. Senat dieser Auffassung angeschlossen. Unsere Kommentierung des zum Wohnraummietrecht ergangenen Urteils gilt auch hier; wir raten dringend dazu, im Einzelfall rechtliche Beratung zur Frage einzuholen, ob ausnahmsweise dennoch eine Fristsetzung erforderlich ist.

Urteil des Bundesgerichtshofs vom 27.Juni 2018, XII ZR 79/17.