BGH: Facebook Freundefinden-Funktion wettbewerbswidrig

Der BGH hat entschieden, dass die über Facebook versendeten Emails an Kontakte des Users, die nicht bei Facebook registriert sind und über die Freundefinden Funktion aus den Kontaktdaten des Users ausgelesen werden eine unzumutbare Belästigung im Sinne des Wettbewerbsrechts nach § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG darstellen. Es handelt sich um Werbung, die Facebook zugerechnet werden müsse, da diese die Funktion überwiegend beherrsche - auch wenn der Nutzung zustimmt, die Funktion nutzen zu wollen. Des weiteren wurde es als wettbewerbsrechtlich irreführend angesehen, dass die Nutzer bei Registrierung nicht hinreichend über das Ausmaß der Nutzung Ihrer Daten, hier der Kontaktdaten, durch Facebook aufgeklärt wurden, nämlich, dass Facebook diese Daten nutzt, um Werbung für sich selbst zu machen.