Geplante Änderungen der HOAI

Gesetzesentwurf zur Änderung der HOAI: Mindest- und Höchstsätze sollen gestrichen werden

Ein aktueller Gesetzesentwurf der Bundesregierung plant erhebliche Veränderungen für eine Neufassung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Honorare für Ingenieure und Architekten werden künftig frei vereinbar sein. Die HOAI soll deshalb keine Mindest- und Höchsthonorarsätze mehr enthalten. Außerdem werden Vergaberegeln angepaßt, hier fließen Erfahrungen aus der COVID-19-Pandemie mit ein. Der Entwurf soll die Verordnungsermächtigung im Gesetz zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen (ArchLG) neu fassen, denn diese ermögliche die Festlegung von Mindest- und Höchsthonorarsätzen. Aufgrund der Streichung der verbindlichen Sätze werde die Honorarhöhe "in allen Fällen frei vereinbar" sein, so die Begründung.

Die HOAI soll weiter Orientierungsmaßstäbe regeln: Die Bundesregierung wird mit dem neu gefassten § 1 des ArchLG dazu ermächtigt, in der HOAI die Grundsätze und Maßstäbe zu regeln, "an denen sich die Berechnung der Honorare für die von der Verordnung erfassten Tätigkeiten orientieren kann". Die bereits aktuell in der HOAI enthaltenen Kriterien sollen dafür genutzt werden können. Die Regelungen sollen nach dem Willen der Bundesregierung "der Transparenz der Honorarkalkulation und der Vergleichbarkeit verschiedener Angebote entsprechender Leistungen" zu dienen helfen. Außerdem ist geplant, dass die HOAI zwecks Honorarorientierung der Vertragsparteien "für die in den Leistungsbildern erfassten Grundleistungen Honorartafeln enthalten". Die Bundesregierung will damit ein Urteil des EuGH umsetzen, das feststelle, "dass Preisorientierungen zum Verbraucherschutz beitragen können".