Datenschutz: Microsoft obsiegt

Microsoft muss Daten auf europäischen Servern nicht an US-Behörden herausgeben. Ein New Yorker Gericht hat am 25.01.2017 in der Berufungsinstanz knapp (4:4 Stimmen) entschieden, dass ein Durchsuchungsbeschluss amerikanischer Behörden US-Unternehmen jedenfalls nicht zur Herausgabe von Daten verpflichtet, die in Rechenzentren in Europa gespeichert sind. Microsoft hat sich damit erfolgreich gegen die US-Behörden gewehrt und europäischen Kunden signalisiert, welchen Stellenwert das Unternehmen dem EU-Datenschutzrecht einräumt. Die Richter ließen allerdings wissen , dass sie sich durchaus strengere Gesetze vorstellen könnten, die einen globalen Zugriff der US-Behörden ermöglichen.