Datenschutz: Mieter gegen Rauchmelder

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Klage nicht zur Entscheidung angenommen, in der sich ein Mieter gegen eine Wohnungsbaugesellschaft wehrt. Diese möchte einen Feuermelder einbauen lassen , der sich aus der Ferne warten lässt. Das Gerät prüft über Ultraschall, ob seine Umgebung unverstellt ist, und funkt einmal im Monat einem Datensammler im Hausflur Informationen, etwa zum Batteriestand. Der Mieter hatte datenschutzrechtliche Bedenken, konnte diese aber nicht substantiiert begründen. Nach Herstellerangaben bestehe keine Gefahr und Möglichkeit, dass andere personenbezogene Daten gesammelt und in die falschen Hände geraten könnten.