GmbH-Anteile: Teilung und Abtretung erfordert jeweils Gesellschafterliste

In einer erst kürzlich veröffentlichten Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln vom 19.7.2013 (2 Wx 170/13) hat dieses die Ansicht vertreten, dass bei der Teilung eines GmbH – Geschäftsanteils in zwei Teilgeschäftsanteile sowie der nachfolgenden Abtretung dieser Teilgeschäftsanteile an einen neuen Inhaber in einer einzigen Urkunde (und somit gemeinsam in einer „juristischen Sekunde“) durch den Notar zwei neue Gesellschafterlisten beim Handelsregister einzureichen sind. Die erste geänderte Liste muss dabei die Teilung erkenntlich machen und die zweite Liste die hiernach erfolgte Abtretung. Die Entscheidung wird unter anderem damit begründet, dass anderenfalls aus der eingereichten Liste nicht zwingend die Kette der erfolgten Transaktionen hervorgeht. Es bleibt abzuwarten, ob sich weitere Oberlandesgerichte und schließlich auch der Bundesgerichtshof dieser Rechtsprechung anschließen; bis auf weiteres sollte vorsichtshalber entsprechend den Vorgaben der Entscheidung des OLG Köln verfahren werden.dfg