WhatsApp darf Daten nicht an Facebook übermitteln

Das Verwaltungsgericht Hamburg stärkt dem Hamburger Datenschutzbeauftragtem Johannes Caspar den Rücken. Das Verwaltungsgericht hat den Antrag auf Aussetzung der sofortige Vollziehung der Anorndnung des Datenschutzbeauftragten gegenüber WhatsApp abgelehnt. Mit der Anordnung hatte der Datenschutzbeauftragter es WhatsApp untersagt, die Telefonnummern der User an Facebook zu übermitteln. Mangels gesetzlichen Erlaubnistatbestandes bedürfe es einer Einwilligung der Nutzer, über die WhatsApp nicht verfüge. Weiterhin offen in dem Rechtsstreit ist die Frage, ob irisches oder deutsches Datenschutzrecht Anwendung findet.