Kanzleimonitor 2019/2020 zeichnet erneut Datenschutzpraxis von Zuhorn aus

Zum vierten Mal in Folge wird die Datenschutzpraxis von Zuhorn und Partner als eine der führenden Kanzleien in Deutschland ausgezeichnet, im Regionalbereich Ost sogar auf Platz drei. Das von Kanzleimonitor für 2019/2020 durchgeführte Ranking führt Dr. Thomas Balzer unter den Top 100 empfohlenen Rechtsanwälten in Deutschland im Bereich des Datenschutzrechts auf. Zuhorn wird außerdem unter den führenden 10 Kanzleien Deutschlands im Bereich Nahrungsmittel- und Tabakindustrie genannt. Kanzleimonitor stellt eine umfassende Anwalts- und Kanzleienliste als Auswahlkriterium für die Mandatierung von Wirtschaftskanzleien durch Unternehmensjuristen aller Branchen und Unternehmensgrößen zur Verfügung. Syndici aus 821 Unternehmen in Deutschland wurden im Rahmen der jährlichen Erhebung befragt, insgesamt wurden 11.524 Empfehlungen ausgewertet.