Aktuelles

Auf dieser Seite informieren wir Sie regelmäßig über neueste Entwicklungen der Rechtsprechung sowie über Neuigkeiten bei Zuhorn & Partner. Sollten Sie zu einzelnen Themen Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Neuerungen im Maklerrecht – Einführung des Bestellerprinzips

Mit dem Gesetz zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten und zur Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung, kurz: Mietrechtsnovellierungsgesetz, ist neben der Mietpreisbremse seit dem 01.06.2015 das sogenannte Bestellerprinzip bundesweit in Kraft getreten. Mit …→ weiterlesen

Einführung der Mietpreisbremse

Nach der in § 556 d Abs. 1, 2 BGB neu eingeführten, sogenannten Mietpreisbremse darf die Miete zu Beginn eines Mietverhältnisses über Wohnraum, welcher sich in einem Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt befindet, die ortsübliche Vergleichsmiete um höchstens 10 % übersteigen. Kriterien zur …→ weiterlesen

Anhebung der Pfändungsfreigrenzen

Zum Schutz des Arbeitnehmers gelten gemäß § 850c ZPO gesetzliche Beschränkungen, wenn der Arbeitnehmer Schuldner einer Vollstreckung ist. Hierdurch soll das Existenzminimum des Arbeitnehmers gesichert sein. Bei Einführung des § 850c ZPO betrug der unpfändbare Teil des Arbeitseinkommens 930,00 € …→ weiterlesen

Überschreitung der Baukostenobergrenze

Wie berechnet der Bauherr den Schaden und was muß er im Rechtsstreit vortragen? Die Kläger beauftragen einen Architekten mit Planungs- und Überwachungsleistungen für den Bau ihres Einfamilienhauses. Sie vereinbaren eine Baukostenobergrenze von 530.000 Euro. Das Gebäude ist im Jahr 2005 …→ weiterlesen

Grenzen des Zurückbehaltungsrechts bei Mietmängeln

Mit Urteil vom 17.06.2015 (Az.: VIII ZR 19/14) hat der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs klargestellt, dass eine außerordentliche Kündigung des Vermieters auch auf solche Mietrückstände gestützt werden kann, die bereits vor Eröffnung des …→ weiterlesen

Nochmals: Fallstricke beim Auftragsentzug nach § 8 Nr. 3 VOB/B

Eine Kündigung aus wichtigem Grund gemäß § 8 Nr. 3 Abs. 1 Satz 1 VOB/B muss erkennen lassen, auf welchen Grund der Kündigende sie stützt. Nennt er ausdrücklich nur einen bestimmten Grund, ist die Beendigung des Bauvertrags einzig auf diesen einen Grund beschränkt. Der Kündigende kann sonstige …→ weiterlesen